Die Freiheitsstrafe von 18 Monaten für die neu begangen Straftaten ist für die mit Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 13. Juli 2022 abgeurteilten Straftaten angemessen um vier Monate auf eine gedankliche Gesamtstrafe von 22 Monaten zu erhöhen. Davon ist die rechtskräftige Grundstrafe von sechs Monaten in Abzug zu bringen, was zu einer Zusatzstrafe von 16 Monaten Freiheitsstrafe führt.