Berechtigung, mehrfacher Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch sowie mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 1 Jahr sowie einer Busse von Fr. 2'000.00 und mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl vom 10. Dezember 2019 wegen Diebstahls sowie Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Geldstrafe von 140 Tagessätzen sowie einer Busse von Fr. 900.00 verurteilt. Mithin hat der Beschuldigte mit erschreckender Regelmässigkeit und Gleichgültigkeit diverse Rechtsgüter wie die allgemeine Verkehrssicherheit, aber auch Leib und Leben oder das Eigentum verletzt.