2.5. Hinsichtlich der Täterkomponente ergibt sich Folgendes: Die mehrfachen, zum Teil einschlägigen Vorstrafen fallen erheblich straferhöhend ins Gewicht. Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 5. Dezember 2016 wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung, Fahrens in fahrunfähigem Zustand, mehrfacher Verletzung der Verkehrsregeln sowie Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen sowie einer Busse von Fr. 1'500.00, mit Urteil des Präsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten vom 17. Januar 2019 wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand, mehrfachen Fahrens ohne