Der Beschuldigte hat sich mehrfach des Autoschlüssels seiner Mutter ohne deren Erlaubnis behändigt, um mit ihrem Auto die obgenannten Strecken zurückzulegen. Mithin verfügte er am 7./8. Dezember 2021 zumindest für die Zeit der Hin- sowie Rückfahrt, am 21. April 2022 für die Hinfahrt zur Arbeit sowie am 4. Juli 2022 während des Arbeitstags über das jeweilige Fahrzeug der Mutter.