Der Gesamtschuldbeitrag der einzelnen Fahrten ist auch nicht zu bagatellisieren, zumal es nicht einerlei ist, ob der Beschuldigte nur einmal oder mehrfach ein Fahrzeug ohne Führerausweis geführt und damit ungleich mehr Verkehrsteilnehmer (erhöht abstrakt) gefährdet hat. Die Einsatzstrafe ist angemessen um vier Monate auf zehn Monate zu erhöhen. 2.4.3. Hinsichtlich der mehrfachen Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch ergibt sich Folgendes: