Insgesamt ist hinsichtlich der weiteren Fahrten ohne Berechtigung jeweils von einem noch knapp leichten bis mittelschweren Verschulden und – bei isolierter Betrachtung – einer Einzelstrafe von je vier Monaten Freiheitsstrafe auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist zu beachten, dass die einzelnen Fahrten ohne Berechtigung unter sich in einem gewissen sachlichen, aber keinem zeitlichen Zusammenhang stehen. Der Gesamtschuldbeitrag der einzelnen Fahrten ist auch nicht zu bagatellisieren, zumal es nicht einerlei ist, ob der Beschuldigte nur einmal oder mehrfach ein Fahrzeug ohne Führerausweis geführt und damit ungleich mehr Verkehrsteilnehmer (erhöht abstrakt) gefährdet hat.