Aufgrund der Uhrzeit ist von einem eher geringen Verkehrsaufkommen auszugehen. Gleichwohl musste der Beschuldigte mit anderen Verkehrsteilnehmern und aufgrund der innerorts erfolgten Fahrt mit einmündenden Strassen sowie Kreuzungen bei dieser Uhrzeit auch mit schlecht sichtbaren Velofahrern oder Fussgängern rechnen, während Ausserortsstrassen sowie die Autobahn A3 naturgemäss insbesondere aufgrund der erhöhten Geschwindigkeit erhebliche Gefahren bergen, was von einem Lenker die entsprechende Aufmerksamkeit verlangt. Mithin liegt nicht bloss eine gefahrenlose Kurzstrecke vor.