Der Beschuldigte hat am 7./8. Dezember 2021 den Citroën seiner Mutter mit dem Kontrollschild AG aaa von Q._____ nach R._____ und um rund 01:00 Uhr wieder zurück gelenkt, wo er von der Polizei kontrolliert wurde. Er legte eine Strecke pro Weg von rund 25 km zurück. Die Rückfahrt erfolgte nachts und damit wegen Dunkelheit bei eingeschränkten, anspruchsvollen Sichtverhältnissen. Aufgrund der Uhrzeit ist von einem eher geringen Verkehrsaufkommen auszugehen.