3.2. Die Berufungsverhandlung mit Befragung des Beschuldigten fand am 2. Juli 2024 statt. -3- Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Die Berufung richtet sich gegen die Strafzumessung. In den übrigen, nicht angefochtenen Punkten, namentlich dem Freispruch (siehe dazu sogleich) und den Schuldsprüchen, findet keine Überprüfung statt (Art. 404 Abs. 1 StPO).