2. Das Bezirksgericht Bremgarten sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 23. März 2023 des Fahrens in fahrunfähigem Zustand, des Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs, der mehrfachen Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch, des mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung sowie der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a BetmG schuldig und verurteilte ihn als Zusatzstrafe zum Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 13. Juli 2022 unter Widerruf der mit Urteil des Präsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten vom 17. Januar 2019 bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 12 Monaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten sowie einer Busse von Fr. 1'000.00.