Die italienischen Behörden werden allenfalls darüber zu befinden haben, ob dem Beschuldigten aufgrund seiner Verwandten väterlicherseits trotz der Ausschreibung der schweizerischen Landesverweisung im SIS ein Schengen-Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit zu erteilen ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_834/2021 vom 5. Mai 2022 E. 2.4.1). 4. 4.1. Die Parteien tragen die Kosten des Berufungsverfahrens nach Massgabe ihres Obsiegens und Unterliegens (Art. 428 Abs. 1 StPO). Die Berufung des Beschuldigten ist abzuweisen. Bei diesem Verfahrensausgang sind die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 4'000.00 (§ 18 VKD; vgl. § 29 GebührD) dem Beschuldigten aufzuerlegen.