Mithin lebt auch sie erst seit rund 5 Jahren in der Schweiz. Es ist insbesondere aufgrund des gemeinsamen 1 ½ Jahre langen Aufenthalts in Brasilien davon auszugehen, dass ihr die dortige Kultur nicht unbekannt ist und sie mit den Werten vertraut ist. Sie müsste sich somit im Falle einer Ausreise nicht zuerst in einem fremden Land und in eine fremde Kultur einleben. Über die notwendigen Kenntnisse der Sprache verfügt sie. Sie könnte überdies aufgrund der Heirat mit einem Brasilianer für sich sowie die Tochter die brasilianische Staatsangehörigkeit erhalten (Protokoll, S. 5).