Sein Vater ist im Jahr 2018 verstorben (UA act. 35). Mit seiner Mutter, mit der er per Telefon in Kontakt steht, sowie einigen Onkeln leben in Brasilien nahe Bezugspersonen, die ihn bei der Resozialisierung unterstützen können. Angesichts seiner Ausbildung als Sicherheitsangestellter sowie Arbeitserfahrung ist davon auszugehen, dass ihn eine Wiedereingliederung nicht vor unzumutbare Schwierigkeiten stellen würde. Die Resozialisierungschancen des Beschuldigten erscheinen mit zumutbaren Anstrengungen intakt.