3.3.2. Nachdem der Beschuldigte noch nicht sehr lange in der Schweiz lebt, ist von einem intakten Bezug zu seinem Heimatland Brasilien, wo er aufgewachsen und grösstenteils die Schulen besucht hat, auszugehen. Im Alter von 9 Jahren hat er nach der Trennung der Eltern für etwas mehr als ein Jahr bei seinem Vater in Paraguay gelebt. Für die Ausbildung zum Sicherheitsangestellten war er wieder in Brasilien. Mithin hat er die prägende Jugend- und Adoleszenzphase im Wesentlichen in Brasilien verbracht, ist mit der dortigen Kultur und den Gepflogenheiten vertraut und verfügt über die notwendigen Sprachkenntnisse. Sein Vater ist im Jahr 2018 verstorben (UA act.