Neben der Arbeit und der Zeit mit der Familie fahre er Motocross oder engagiere sich freiwillig in der Gemeinde, indem er beispielsweise für einen Integrationsanlass gekocht habe. Freiwilliges Engagement des Beschuldigten als «Mann für alles» wird von einem Altersheim für die Zeit von April bis Oktober 2022 bestätigt (Berufungsbeilage 6). Neben der Ehefrau sowie der Tochter hat der Beschuldigte keine (Bluts-)Verwandten in der Schweiz (UA act. 36). Von Freunden, Kollegen oder weiteren Bekannten in der Schweiz – unter Ausklammerung der Verwandten seiner Ehefrau – ist nichts bekannt, was wohl auch der relativ kurzen Aufenthaltsdauer sowie der Sprachbarriere geschuldet sein dürfte.