3.2. Der Beschuldigte ist brasilianischer Staatsangehöriger. Er hat mit dem Tatbestand der sexuellen Handlungen mit einem Kind eine Katalogtat für eine obligatorische Landesverweisung gemäss Art. 66a Abs. 1 lit. h StGB begangen. Er ist somit grundsätzlich für die Dauer von 5 bis 15 Jahre aus der Schweiz zu verweisen.