2.6. Zusammenfassend ist der Beschuldigte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 70.00, d.h. Fr. 8'400.00, jeweils 3 Jahre Probezeit, sowie zu einer Verbindungsbusse von Fr. 700.00, ersatzweise 10 Tage Freiheitsstrafe, zu verurteilen.