des Handelns ist nicht über die blosse Tatbestandserfüllung hinausgegangen, zumal C._____ die pornografischen Bilder selber hergestellt und in ihrem Einverständnis an den Beschuldigten gesendet hat. Der Beschuldigte verfügte aber wiederum über ein grosses Mass an Entscheidungsfreiheit (siehe vorstehend). Insgesamt ist unter Berücksichtigung des breiten Spektrums der vom Tatbestand der Pornografie gemäss Art.