___ (zumindest) eine Mitverantwortung anzulasten (vorinstanzliche Akten [VA] act. 214, wonach er nur gemacht habe, was sie gewollt habe) und seine Verantwortung dadurch zu relativieren, dass C._____ angeblich mit sechs anderen Männern Geschlechtsverkehr gehabt habe und von den anderen nicht gesprochen werde (UA act. 148). Er sagte auch aus, dass es die beiden Male nicht wert gewesen seien und dass er wieder Ruhe in seinem Leben haben möchte (VA act. 213). Von nachhaltiger Einsicht in das begangene Unrecht oder aufrichtiger Reue kann angesichts dieser -6-