Er hat mit seinen Aussagen die Strafverfolgung und Wahrheitsfindung insofern zweifellos erleichtert und erreicht, dass C._____ eine erneute Befragung erspart geblieben ist. Allerdings hat der Beschuldigte die sexuellen Handlungen mit einem Kind vom 22. Mai 2022, deren Verurteilung er mittels Berufung nicht angefochten hat, anlässlich der Berufungsverhandlung nunmehr kategorisch abgestritten (Protokoll der Berufungsverhandlung [Protokoll], S. 10 sowie S. 12). Andererseits hat er versucht, sein Handeln auf den konsumierten Alkohol abzuschieben, C._____ (zumindest) eine Mitverantwortung anzulasten (vorinstanzliche Akten [VA] act.