3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 14. August 2023 beantragte der Beschuldigte eine Reduktion der Freiheitsstrafe auf 7 Monate, der Geldstrafe auf 60 Tagessätze, jeweils bei einer Probezeit von 2 Jahren, und der Verbindungsbusse auf Fr. 500.00 sowie das Absehen von einer Landesverweisung und einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot. 3.2. Die Berufungsverhandlung mit Befragung des Beschuldigten sowie der Zeugin B._____ fand am 3. Juli 2024 statt. Der Beschuldigte hat seine Berufung hinsichtlich des beantragten Absehens vom lebenslänglichen Tätigkeitsverbot zurückgezogen. Das Obergericht zieht in Erwägung: