Die Resultate dieser Untersuchungen mussten anschliessend in einem Bericht festgehalten werden (Gutachten und Prüfbericht: Fr. 235.00). Aus dem Ausgeführten ergibt sich, dass die Vorinstanz diese Kosten zu Recht dem Beschuldigten auferlegt hat, da sie vornehmlich in seinem Strafverfahren in Bezug auf Betäubungsmittelkonsum angefallen sind und nicht in Bezug auf das Verfahren gegen die unbekannte Täterschaft betreffend die Messerattacke.