4. Zusammenfassend ist der Beschuldigte zu einer Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 18. September 2020 von 140 Tagessätzen Geldstrafe à Fr. 30.00, bedingt zu vollziehen bei einer Probezeit von 4 Jahren, und einer Busse von Fr. 100.00, ersatzweise 4 Tage Freiheitsstrafe, zu verurteilen.