2.10.3. Nachdem die bedingte Geldstrafe von 75 Tagessätzen à Fr. 30.00 widerrufen wird, ist dem Beschuldigten im Hinblick auf die vorliegend auszufällende Strafe keine Schlechtprognose (mehr) zu stellen und die Geldstrafe, im Sinne einer allerletzten Chance, bedingt auszusprechen. Es wird sich zeigen, ob er sein Leben tatsächlich geändert hat und in eine positive und deliktsfreie Richtung lenken konnte. Den verbleibenden Zweifeln an seiner Legalbewährung ist mit einer Probezeit von 4 Jahren Rechnung zu tragen.