Mit seinem wiederkehrenden Delinquieren, auch wenn teilweise nur im Bagatellbereich, zeigt sich, dass es der Beschuldigte mit der Einhaltung des Gesetzes nicht so genau nimmt. Der Beschuldigte hat bisher von seinen Verfehlungen, ausser den zu bezahlenden Bussen in Höhe von Fr. 350.00, noch keinerlei Folgen gespürt, was im Hinblick auf die Legalbewährung kritisch zu würdigen ist. Ohne spürbare Strafe in Form eines Widerrufs der Geldstrafe von 75 Tagessätzen à Fr. 30.00, d.h. insgesamt Fr. 2'250.00, ist daher mit erneuten Straftaten beim Beschuldigten zu rechnen, mithin ist ihm eine Schlechtprognose zu stellen. - 17 -