Der Beschuldigte lebte bereits zum Tatzeitpunkt in stabilen Verhältnissen. Er pflegte intakte Beziehungen zu seinen Eltern und seiner Schwester und Halbschwester, ging einer geregelten Arbeit nach und verdiente netto rund Fr. 4'300.00 monatlich (UA act. 47). Inzwischen lebt er in einer Partnerschaft und in beruflicher Hinsicht nimmt er bewusst einen geringeren Lohn in Kauf, um weitere persönliche Projekte zu verfolgen (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 7). Die Lebensumstände des Beschuldigten sind weiterhin stabil.