2.10.2. Dem Beschuldigten wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 19. April 2019 für die Geldstrafe von 75 Tagessätzen der bedingte Vollzug bei einer Probezeit von zwei Jahren gewährt, welche mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 18. September 2020 um ein Jahr (bis 19. Mai 2022) verlängert wurde. Rund ein Jahr nach der Verurteilung wurde er erneut in viel gravierenderem Masse straffällig. Der Beschuldigte lebte bereits zum Tatzeitpunkt in stabilen Verhältnissen.