Weiter hat der Beschuldigte während der vorliegenden Strafuntersuchung erneut delinquiert. Mit Strafbefehl vom 21. Juni 2023 der Staatsanwaltschaft BS / SBA wurde er wegen Nichtabgabe von ungültigen oder entzogenen Ausweisen oder Kontrollschildern zu einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 200.00 verurteilt. Dieses Vergehen fällt jedoch in Relation zu dem vorliegend zu beurteilenden Delikt kaum ins Gewicht.