Insgesamt ist unter Berücksichtigung der von der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz erfassten Betäubungsmitteln, Drogenartenund mengen sowie der Handlungsweisen von einem gerade noch leichten Verschulden auszugehen und mit einer dafür angemessenen Geldstrafe von 180 Tagessätzen auszugehen.