2. August 2020 entrissen hat, selbst wenn dieser angibt, dass es sich dabei um die Drogen aus dem Vorfall vom 2. August 2020 handle (vgl. UA act. 615). C._____ war zum Tatzeitpunkt offenbar stark drogensüchtig und konsumierte viele verschiedene Medikamente und Drogen (UA act. 613: Marihuana, Xanax, Morphin, Seroquel, Kokain, Ecstasy), weshalb eher anzunehmen wäre, dass er das vom Beschuldigten entrissene MDMA bereits - 13 -