MDMA (Wirkstoff von Ecstasy) ist gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung keineswegs eine harmlose Substanz, auch wenn ihr Gefährdungspotential deutlich unter dem der harten Drogen wie Kokain und Heroin liegt. Sie ist jedoch auch gefährlicher als Cannabis einzustufen. Gemäss aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen ist Ecstasy nicht geeignet, die körperliche oder seelische Gesundheit in eine naheliegende und ernstliche Gefahr zu bringen. Dieser vorläufigen Einschätzung bleiben jedoch neue Erkenntnisse aus der Forschung vorbehalten (BGE 125 IV 90 E. 3d S. 102 f.). Entsprechend ist gemäss der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts ein mengenmässig schwerer Fall gemäss Art.