2.6.2. Mit Strafbefehl vom 18. September 2020 der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt wurde der Beschuldigte wegen Urkundenfälschung und (geringfügigem) betrügerischem Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 150.00 verurteilt (vgl. aktueller Strafregisterauszug). Das vorliegende Delikt hat der Beschuldigte vor dieser Verurteilung begangen, weshalb sie gemäss den Regeln der retrospektiven Konkurrenz zu berücksichtigen ist. Für die vorliegend zu beurteilenden Delikte sind ebenfalls eine Geldstrafe und eine Busse auszusprechen.