Im Hinblick auf das Verschulden bewegt sich dieses vorliegend (vgl. dazu unten, E. 2.7.1) im Grenzbereich zwischen Geld- und Freiheitsstrafe, selbst die Staatsanwaltschaft erachtet für die reine Tatkomponente eine Strafe von 6 Monaten als angemessen (vgl. Berufungsbegründung, S. 2). Sodann erscheint im Rahmen der Prävention eine Geldstrafe als genügend. Der Beschuldigte wurde beim schief gegangenen Drogendeal mit einem Messer attackiert und überlebte diesen Angriff nur durch glücklichen Zufall - 11 -