von 5 Tagessätzen à Fr. 120.00 und einer Busse von Fr. 200.00 verurteilt. Zusammenfassend wurde bis heute noch keine Geldstrafe vollzogen, lediglich Bussen in Höhe von Fr. 350.00 hatte er zu bezahlen. Unter diesen Umständen und in Anbetracht der bisherigen geringen Strafen ist zu erkennen, dass der Beschuldigte grundsätzlich der Geldstrafe zugänglich ist.