Noch vor Eröffnung der Untersuchung des vorliegenden Verfahrens wurde er erneut straffällig und mit Strafbefehl vom 18. September 2020 der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt wegen Urkundenfälschung und betrügerischem Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, geringfügiges Vermögensdelikt, zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à Fr. 30.00 und einer Busse von Fr. 150.00 verurteilt. Sodann wurde er während laufender Untersuchung im vorliegenden Verfahren erneut straffällig und mit Strafbefehl vom 21. Juni 2023 wegen Nichtabgabe von ungültigen oder entzogenen Ausweisen oder Kontrollschildern i.S. des Strassenverkehrsgesetzes zu einer bedingten Geldstrafe