Mit Strafbefehl vom 29. April 2019 der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt wurde er wegen mehrfacher Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen und Landfriedensbruchs zu einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen à Fr. 30.00 verurteilt. Noch vor Eröffnung der Untersuchung des vorliegenden Verfahrens wurde er erneut straffällig und mit Strafbefehl vom 18. September 2020 der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt wegen Urkundenfälschung und betrügerischem Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, geringfügiges Vermögensdelikt, zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à Fr. 30.00 und einer Busse von Fr. 150.00 verurteilt.