Der Beschuldigte verfügt über eine nicht einschlägige Vorstrafe. Mit Strafbefehl vom 29. April 2019 der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt wurde er wegen mehrfacher Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen und Landfriedensbruchs zu einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen à Fr. 30.00 verurteilt.