In psychischer Hinsicht zeigt sich, dass er zwar nach dem Vorfall mit psychischen Problemen wie posttraumatische Belastungsstörungen zu kämpfen hatte (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 3 f.). Aus dem Bericht des Psychotherapeuten (Beilage 6 zu Anschlussberufungsbegründung) geht hervor, dass der Beschuldigte nach eigenen Angaben wiederkehrend Angst vor Messerattacken verspüre. So habe er beispielsweise kürzlich Angst gehabt, dass sein Masseur bei einer professionellen Massage ihn mit einem Messer angreifen könnte, obwohl er gleichzeitig die Situation kognitiv als ungefährlich einordnen könne.