Der Messerstich in den Brustkorb hat zu keiner konkreten Lebensgefahr geführt, es ist insbesondere zu keinen Verletzungen des Herzens oder grosser Gefässe gekommen. Allerdings ist es im Hinblick auf die Verletzungslokalisation nur dem Zufall zu verdanken, dass es im Rahmen der dynamischen Auseinandersetzung zu keiner auch nur geringen Abweichung der Stichrichtung und damit zu einem Herzstich gekommen ist, was durch den Blutverlust zum Tode hätte führen können.