Gemäss Gutachten des Kantonsspitals Aarau vom 10. September 2020 (UA act. 322 ff.) erlitt der Beschuldigte eine Stich-/Schnittverletzung links des Brustkorbes in Höhe der 7. Rippe sowie eine Schnittverletzung am linken Unterarm mit einer partiellen Durchtrennung der Streckmuskeln der Handwurzel (ca. 60%) sowie des Kleinfingers und der übrigen Finger (ca. 20%).