2.4.2. Vorliegend ist offenkundig, dass der Beschuldigte aufgrund der Messerattacke schwer betroffen ist. Er war für sechs Tage hospitalisiert. Zur Ruhigstellung des linken Unterarmes hatte er für sechs Wochen eine Schiene zu tragen (vgl. Austrittsbericht, Untersuchungsakten [UA] act. 368 ff.). Gemäss dem ärztlichen Zwischenbericht zuhanden der SUVA (Beilage 3 zur Anschlussberufungsbegründung) war der Beschuldigte bis zum 11. Oktober 2020 zu 100%, bis zum 17. Januar 2021 zu 50% und vom 18. Januar 2021 bis zum 24. Mai 2021 zu 20% arbeitsunfähig. -9-