Stellungnahme zur Berufung der Staatsanwaltschaft ein und hielt an seinen bereits gestellten Anträgen fest. 3.3. Mit Anschlussberufungsantwort vom 7. November 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg die Abweisung der Anschlussberufung, worauf der Beschuldigte mit Eingabe vom 28. November 2023 replizierte. 4. Die Berufungsverhandlung mit Befragung des Beschuldigten fand am 3. Juli 2024 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: