d.) in Abänderung des Kostenentscheids von der Auferlegung der Kosten für das Gutachten (Rechnung Kantonsspital Aarau vom 10.09.2020 in der Höhe von CHF 1'330.00 und Rechnung des Kantonsspitals Aarau vom 19. Oktober 2020) von insgesamt CHF 1'440.00 abzusehen. (Dieses Gutachten wurde gar nicht im Hinblick auf das Strafverfahren gegen den Anschlussberufungskläger, sondern im Hinblick auf das gegen die Angreifer geführte Strafverfahren angeordnet, in welchem der Anschlussberufungskläger Geschädigter bzw. Opfer ist (siehe Akten S. 308 f.)).