h) andere Auslagen Fr. 0.00 i) der Anklagegebühr Fr. 1'100.00 Total Fr. 15'509.65 Dem Beschuldigten werden die Gebühr gemäss lit. a, die Anklagegebühr gemäss lit. i sowie die Kosten gemäss lit. e, f und g im Gesamtbetrag von Fr. 3'726.– auferlegt.