Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg beantragte dafür die Bestrafung des Beschuldigten mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten bei einer Probezeit von 5 Jahren sowie einer Busse von Fr. 3'000.00, Ersatzfreiheitsstrafe 30 Tage. Sodann sei der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 29. April 2019 (Geldstrafe von 75 Tagessätzen à Fr. 30.00) gewährte bedingte Vollzug zu widerrufen. 2. 2.1. Am 9. Juni 2023 fand die Hauptverhandlung mit Befragung des Beschuldigten vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Rheinfelden statt. Dieser erkannte gleichentags: