Vor dem Treffen mit C._____ begab sich der Beschuldigte zusammen mit B._____ am Sonntag, 2. August 2020, ungefähr zwischen 16.00 bis 18.00 Uhr, in Q._____ zu einer unbekannten Drittperson. Dort erwarb der Beschuldigte wissentlich und willentlich unbefugt die 100 Gramm MDMA-Kristalle (Reinheitsgrad MDMA-HCl 87 %; folglich 87 Gramm reines MDMA-HCl). Anschliessend begaben sich der Beschuldigte und B._____ mit diesen MDMA-Kristallen zum vereinbarten Treffen mit C._____.