6.25. Die Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin AO. infolge Anerkennung Fr. 400.00. 6.26. Die Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin AP. Fr. 350.00 zu bezahlen. 6.27. Die Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin BA. infolge Anerkennung Fr. 1'000.00 zu bezahlen. 6.28. Die Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin BB. infolge Anerkennung Fr. 200.00 zu bezahlen. 6.29. Die Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin BC. infolge Anerkennung Fr. 300.00 zu bezahlen. 6.30. Die Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger BD. Fr. 300.00 zu bezahlen.