6.15. Die Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin AE. infolge Anerkennung Fr. 300.00 zu bezahlen. 6.16. Die Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger AF. infolge Anerkennung Fr. 580.00 zu bezahlen. 6.17. Die Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger AG. infolge Anerkennung Fr. 160.00 zu bezahlen. 6.18. Die Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger AH. infolge Anerkennung Fr. 145.00 zu bezahlen. 6.19. Die Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger AI. infolge Anerkennung Fr. 150.00.