6.9. Die Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin O. Fr. 100.00 zu bezahlen. -9- 6.10. Die Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin P. infolge Anerkennung Fr. 500.00 zu bezahlen. 6.11. Die Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin AA. Fr. 420.00 zu bezahlen. 6.12. Die Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger AB. infolge Anerkennung Fr. 1'100.00 zu bezahlen. 6.13. Die Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger AC. infolge Anerkennung Fr. 700.00 zu bezahlen. 6.14. Die Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger AD. infolge Anerkennung Fr. 784.00 zu bezahlen.