6.4. Die Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin J. infolge Anerkennung Fr. 1'400.00 zu bezahlen. 6.5. Die Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin K. infolge Anerkennung Fr. 400.00 zu bezahlen. 6.6. Die Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin L. infolge Anerkennung Fr. 250.00 zu bezahlen. 6.7. Die Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin M. infolge Anerkennung Fr. 1'000.00 zu bezahlen. 6.8. Die Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin N. infolge Anerkennung Fr. 965.00 zu bezahlen.